Mülheim-Kärlich (KMK - stillgelegt)
Allgemeine Daten
| Reaktortyp/Baureihe: | Druckwasserreaktor, 4. Generation |
| Hersteller: | BBR (Babcock Brown-Boveri Reaktor GmbH) |
| Nennleistung: | 1302 MW Brutto |
| Inbetriebnahme (Erstkritikalität): | 1.3.1986 |
| Endgültige Abschaltung: | 9.9.1988 |
| Standort: | Mülheim-Kärlich, Kreis Mayen-Koblenz, Rheinland-Pfalz |
| Reststrommenge lt. Atomkonsens: | 107,25 TWh |
| Zuständige Aufsichtsbehörde: | Ministerium für Umwelt und Forsten in Rheinland-Pfalz |
Die Reststrommenge ist eine fiktive Strommenge, die dem AKW Mülheim-Kärlich im Rahmen der Verhandlungen zum Atomkonsens zugerechnet wurde, obwohl es zu diesem Zeitpunkt bereits stillgelegt war. Die Strommenge kann vom Betreiber mit bestimmten Einschränkungen noch auf andere AKW übertragen werden.
Betreiber
| Betreiber: | RWE Power AG |
| Eigentümer: | RWE Power AG (100%) |
| Geschäftsführung: | Jan Zilius (Vorsitzender) Dr. Gerd Jäger (Ressort Kernkraftwerke und regenerative Energien) |
Chronik
Das AKW Mülheim-Kärlich war insgesamt nur von 1986 bis 1988 insgesamt 13 Monate lang in Betrieb. Die 1. Teilerrichtungsgenehmigung von 1975 wurde am 9.9.1988 durch das Bundesverwaltungsgericht für rechtswidrig erklärt, woraufhin das AKW abgeschaltet werden musste. Da der Reaktor nach den ursprünglichen Bauplänen direkt auf einer geologischen Verwerfung gestanden hätte, waren die Pläne geändert worden, jedoch ohne die Baugenehmigung entsprechend anzupassen.
Von der Landesregierung wurde 1990 eine neue Genehmigung ausgestellt, um die ein längerer Rechtsstreit ausgetragen wurde. Schließlich wurde die Genehmigung am 14.1.1998 durch das Bundesverwaltungsgericht endgültig aufgehoben - wegen unzureichender Prüfung der Erdbebensicherheit.
Trotzdem hatte der Betreiber RWE die Hoffnung nicht aufgegeben und die Anlage weiter im "Stillstandsbetrieb" gehalten.
RWE verklagte gleichzeitig das Land Rheinland-Pfalz auf 4 Milliarden Mark Schadenersatz und konnte vor Gericht auch einige Erfolge verbuchen. Der Rechtsstreit war aber bis 2000 noch in der Schwebe.
Erst im Rahmen des Atomkonsenses von 2000 gab das RWE Mülheim-Kärlich endgültig auf und stimmte zu, den Genehmigungsantrag sowie die Klage auf Schadenersatz gegen das Land zurückzuziehen - allerdings nicht ohne im Gegenzug herauszuhandeln, dass das AKW eine fiktive Strommenge von ca. 107 TWh zugeschrieben bekam, die RWE auf andere AKW übertragen darf. Diese Strommenge entspricht rechnerisch etwa 13 Jahren Normalbetrieb und wäre durch das AKW vermutlich auch ohne den Atomkonsens nie erzeugt worden.
Stilllegung und Rückbau
Der letzte Castor-Transport verließ Mülheim-Kärlich am 29.7.2002. Im AKW sind seitdem keine Brennelemente mehr gelagert.
Der Rückbau des AKW gliedert sich in mehrere Phasen. Der Rückbau des AKW gliedert sich in mehrere Phasen. In der Abbauphase 1a, die am 16.7.2004 genehmigt wurde, werden nur unbelastete oder "gering kontaminierte" Komponenten abgebaut. In der folgenden, bisher nicht genehmigten Phase 1b sollen stärker kontaminierte Anlagenteile abgebaut werden. Dazu soll ein Gebäudeteil eigens zur Behandlung des Atommülls umgebaut werden, ein weiteres Gebäude soll als Atommülllager dienen.
Insgesamt sollen beim Rückbau nach Angaben des Betreibers etwa 2900 Tonnen Atommüll anfallen, zusätzlich zu den bereits abtransportierten Brennelementen.
Der weitaus größte Teil des Abfalls wird jedoch "freigegeben", d.h. wenn die Strahlung unter bestimmten Grenzwerten liegt, als "normaler" Müll entsorgt oder auch recycelt.