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News

Pressemitteilung

13.04.2012, Kategorie: Verkehr

Zweite Runde im Stuttgarter Baggerprozess gegen S21-GegnerInnen von ROBIN WOOD

Prozess-Start ist am kommenden Mittwoch, den 18. April um 9 Uhr am Landgericht Stuttgart, Olgastraße 2, Saal 17 / Weitere Prozesstermine: Donnerstag (19.4., 14 Uhr) und Freitag (20.4., 9 Uhr)

Der Prozess gegen zwei ROBIN WOOD-AktivistInnen, die am 30. August 2010 einen Abrissbagger am Nordflügel des Stuttgarter Hauptbahnhofs besetzt hatten, geht in die zweite Runde. Für das Berufungsverfahren vor dem Stuttgarter Landgericht sind gleich drei Prozesstage angesetzt. Start ist am kommenden Mittwoch, den 18. April. Zuvor findet am Montag, den 16. April in der Kellerschenke in Stuttgart (DGB-Haus, Theodor-Heuss-Str. 2a) eine Veranstaltung mit ROBIN WOOD-Aktivistin Cécile Lecomte statt: „Wir sind in Bewegung - Gerichtsverhandlung als politische Aktion“.

Das Milliardengrab Stuttgart 21 ist aus den bundesweiten Schlagzeilen verschwunden. Es ist aber weiterhin der Inbegriff für ein Großprojekt, das mit Tricks und Täuschungsmanövern über die Köpfe der Menschen hinweg durchgesetzt werden soll. Es gilt das Prinzip: Erst Fakten schaffen und dann versuchen, das Geschehene im Nachhinein zu legitimieren. So lief es auch bei der Volksabstimmung, bei der obendrein noch auf Grund von falschen Kosten- und Leistungszahlen abgestimmt wurde. Auch Versprechen über Baustopps wurden immer wieder gebrochen.

Entsprechend verfahren wurde auch beim Abriss des Nordflügels im August 2010. Gegen vorherige Absprachen wurde das Gebäude frühzeitig abgerissen, was nach einem internen Bericht der DB Projektbau rund 600.000 Euro Mehrkosten verursachte. Gegen dieses Vorgehen protestierten die AktivistInnen und werden dafür nun kriminalisiert.

In erster Instanz verteidigten sie sich selbst und wurden nach drei Verhandlungstagen wegen Hausfriedensbruchs zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen verurteilt. Gegen dieses Urteil legten sie Berufung ein. Daraufhin erhielten sie kurze Zeit später Post vom Landgericht Stuttgart. Darin wurde ihnen mitgeteilt, dass die Staatsanwaltschaft, die ebenfalls in Berufung gegangen war, neben dem bestehenden Vorwurf des Hausfriedensbruchs jetzt auch noch den Vorwurf der Nötigung erhebe. Daraufhin stellte eine Angeklagte einen Antrag auf Pflichtverteidigung. Dieser wurde zwar bewilligt, allerdings wurden beiden Angeklagten - neben ihren Wunschverteidigern - noch zwei ihnen unbekannte Anwälte aus Stuttgart beigeordnet - zur „Sicherung des Verfahrens“, wie es in der Begründung des Gerichts steht. „Das sind keine Pflichtverteidiger, sondern Zwangsverteidiger“, sagt die Angeklagte Cécile Lecomte. „Nachdem sie in der ersten Instanz gemerkt haben, dass wir uns nicht so schnell aburteilen lassen, haben sie uns jetzt Anwälte ihres Vertrauens bereitgestellt, um uns mundtot zu machen.“

Dieser Prozess ist einer von vielen, in denen AktivistInnen für ihren Protest gegen das fehlgeplante Verkehrs- und Städtebauprojekt S21 verurteilt wurden oder noch werden sollen. ROBIN WOOD sieht in der Androhung hoher Geldstrafen den Versuch, Aktionen zivilen Ungehorsams zu kriminalisieren und Menschen abzuschrecken, sich gegen S21 und weitere große Infrastrukturprojekte zu wehren.

Kontakt:
Cécile Lecomte, Tel. 0160 / 17 96 531
ROBIN WOOD-Pressestelle, Tel. 040 / 380 892 22
http://www.robinwood.de/verkehr/

Die gemeinsame PM von ROBIN WOOD und den PARKSCHÜTZERN zur Aktion am 30.8.2010 finden Sie hier.