Atomausstieg....

oder längere Laufzeiten für AKWs oder gar eine Renaissance? Erfahren Sie mehr in diesen beiden Hintergrundartikeln (PDF) aus der neuen Infobroschüre von ROBIN WOOD. (Kostenlos bestellen)

Die Risiken der Atomenergienutzung sind unverantwortbar

Lesen Sie hier über die aktuellen Auseinandersetzungen zur Atomenergie.

Atompolitik bis zur Katastrophe von Fukushima:

2010 - Bundesregierung verlängert Atom-Laufzeiten

Die schwarz-gelbe Bundesregierung und der Bundestag haben im Oktober 2010 längere Laufzeiten für die Atomkraftwerke beschlossen. Während die älteren Reaktoren bis Baujahr 1980 um rund acht Jahre länger am Netz bleiben sollen, dürfen die neueren Reaktoren 14 Jahre länger in Betrieb bleiben.

Gegenüber dem so genannten Atomkonsens der rot-grünen Bundesregierung von 2010 verlängert sich die Betriebszeit der AKWs damit von ehemals rund 32 Jahren auf 40 Jahre für die Alt-Reaktoren und auf 46 Jahre für die Reaktoren, die nach 1980 errichtet wurden.

Diese Jahreszahlen sind aber nur Orientierungswerte. Denn in der Realität entscheidet die Strommenge, die produziert wurde. Steht ein Reaktor wegen Störfällen oder Reparaturen längere Zeit still, reduziert sich damit die erzeugte Strommenge und dadurch erhöht sich die Betriebszeit insgesamt. Fachleute gehen davon aus, dass die Atomkraftwerke mindestens noch bis zum Jahr 2040 am Netz sein werden.

Längere Laufzeiten für Atomkraftwerke erhöhen nicht nur die Gefahren und Risken und bedeuten noch mehr Atommüll, für den es bis heute keine dauerhaft sicheren Lagermöglichkeiten gibt. Mehr Atomstrom wird auch den Ausbau der Erneuerbaren Energie bremsen. 

Die deutschen Atomkraftwerke

Mit einer Nettoleistung von insgesamt 20.303 Megawatt sind derzeit noch 17 Atomkraftwerke in Deutschland zur Stromerzeugung am Netz. Damit trägt die Atomenergie zu knapp 25 Prozent an der gesamten deutschen Stromerzeugung bei. Mit Mülheim-Kärlich, Obrigheim, Würgassen und Stade sind vier Atomkraftwerke in den vergangenen Jahren abgeschaltet worden.

 Liste der Atommeiler...

Der "Atomkonsens" aus dem Jahr 2000

Im Jahr 2000 vereinbarte die Bundesregierung mit den Atomkraftwerke betreibenden Unternehmen den schrittweisen Ausstieg aus der Atomenergie. Im so genannten Atomkonsens verabredeten beide Partner per Vertrag Strommengen, die jedes AKW noch bis zur endgültigen Stilllegung produzieren darf. Der Bundestag hat diese Verabredungen zum Bestandteil des Atomgesetzes gemacht. Aus diesen Strommengen ergeben sich die so genannten Restlaufzeiten der jeweiligen Atommeiler. Stillstandszeiten aufgrund von Wartungsarbeiten oder Störfällen werden nicht angerechnet. Steht ein Atommeiler z.B. aufgrund von schwerwiegenden Sicherheitsmängeln still - wie es mehrfach in den AKWs Brunsbüttel und Biblis der Fall war - dann verlängert sich die Restlaufzeit, da in dieser Zeit keine Stromproduktion stattgefunden hat. Damit werden besonders störanfällige Reaktoren quasi auch noch belohnt. Die Reststrommengen/Restlaufzeiten ermittelt das Bundesamt für Strahlenschutz im Auftrag des Bundesumweltministeriums (www.bfs.de/de/kerntechnik/strommengen.html).