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Atomausstieg....
oder längere Laufzeiten für AKWs oder gar eine Renaissance? Erfahren Sie mehr in diesen beiden Hintergrundartikeln (PDF) aus der neuen Infobroschüre von ROBIN WOOD. (Kostenlos bestellen)
Stand der Dinge - Schrittweiser Atomausstieg?
Mit einer Nettoleistung von insgesamt 20.303 Megawatt sind derzeit noch 17 Atomkraftwerke in Deutschland zur Stromerzeugung am Netz. Damit trägt die Atomenergie zu knapp 25 Prozent an der gesamten deutschen Stromerzeugung bei. Mit Mülheim-Kärlich, Obrigheim, Würgassen und Stade sind vier Atomkraftwerke in den vergangenen Jahren abgeschaltet worden.
Im Jahr 2000 vereinbarte die Bundesregierung mit den Atomkraftwerke betreibenden Unternehmen den schrittweisen Ausstieg aus der Atomenergie. Im so genannten Atomkonsens verabredeten beide Partner per Vertrag Strommengen, die jedes AKW noch bis zur endgültigen Stilllegung produzieren darf. Der Bundestag hat diese Verabredungen zum Bestandteil des Atomgesetzes gemacht. Aus diesen Strommengen ergeben sich die so genannten Restlaufzeiten der jeweiligen Atommeiler. Stillstandszeiten aufgrund von Wartungsarbeiten oder Störfällen werden nicht angerechnet. Steht ein Atommeiler z.B. aufgrund von schwerwiegenden Sicherheitsmängeln still - wie es mehrfach in den AKWs Brunsbüttel und Biblis der Fall war - dann verlängert sich die Restlaufzeit, da in dieser Zeit keine Stromproduktion stattgefunden hat. Damit werden besonders störanfällige Reaktoren quasi auch noch belohnt. Die Reststrommengen/Restlaufzeiten ermittelt das Bundesamt für Strahlenschutz im Auftrag des Bundesumweltministeriums (www.bfs.de/de/kerntechnik/strommengen.html).
Restlaufzeiten / Reststrommengen / Strommengenübertragung
Aktuell versuchen die AKW-Betreiber diese Vereinbarung aufzukündigen, indem sie die die Atommeiler als Retter vor der Klimakatastrophe darstellen (s.u.). Aufgrund nur noch geringer Reststrommengen stehen die AKWs Brunsbüttel, Biblis A und B sowie Neckarwestheim zur endgültigen Stilllegung an. Die AKW-Betreiber hoffen, dass eine neue Bundesregierung im Jahre 2009 den vereinbarten Atomausstieg kippt und die Fortsetzung der Atomenergienutzung ermöglicht. Daher versuchen sie, die Restlaufzeiten durch so genannte Strommengen-Übertragungen von einem auf den anderen Reaktor zu verlängern. So will Vattenfall von dem neueren AKW Krümmel Strommengen auf das ältere AKW Brunsbüttel übertragen. EnBW versucht den alten Reaktor in Neckarwestheim 1 mit Strom-Kontingenten aus dem neueren AKW Neckarwestheim 2 über die Zeit zu retten. Und RWE will Strom vom AKW Emsland auf Biblis A (Variante B) übertragen. Bislang sind die Betreiber mit diesem Anliegen gescheitert. Mehere Urteile haben in erster Instanz dem Bundesumweltminister recht gegeben, dass eine Übertragung von neuen auf alte AKWs rechtlich nicht zulässig wäre. Allerdings haben die Betreiber gegen diese Verwaltungsgerichtsurteile Revision eingelegt.






